Bearbeiter: UnivDoz Dipl-Ing Dr Karl Bochsbichler
Die im Einkommenssteuerbescheid eines pauschalierten Landwirtes ausgewiesenen Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft sind als Bemessungsgrundlage für den Unterhalt nicht verwendbar. Selbst bei Vorliegen einer Buchhaltung bedarf das steuerliche Ergebnis gewisser Ergänzungen und Korrekturen. In diese
Bearbeiter: Vis Prof Dipl-Ing Dr Matthias Rant