Bearbeiter: Dr Harald Krammer
18.04.2024
23.04.2010
15.05.2014
Hauptverband der Gerichtssachverständigen Die hier veröffentlichten Standesregeln wurden in der Delegiertenversammlung vom 4.4.1992 beschlossen. Sie enthalten Standespflichten und Verhaltensregeln für die Arbeit an Gerichts- und Privatgutachten. Nach Änderungen des Punktes 1.7 in den Jahren 2004 und
Bearbeiter: Dipl-Ing Dr Johannes Horvath
Die Anforderung hinsichtlich “Wasserundurchlässigkeit“ bzw. “Wasserdichtheit“ an ein Betonbauwerk oder Betonbauteil basiert auf festgelegten technischen Kriterien, welche sich aus den verschiedenen Forderungen an die Gebrauchstauglichkeit ergeben. Die Eigenschaftswörter wasserundurchlässig bzw. wass
09.06.2021