Bearbeiter: Ing Dipl-Wirt-Ing (FH) Harald Reiter
Durch die gesetzliche Verpflichtung zur Vorlage eines Energieausweises bei Verkauf oder In-Bestand-Gabe von Gebäuden und Nutzungseinheiten stellt sich die Frage des grundsätzlichen Einflusses des Energieausweises und der darin ersichtlichen energetischen Eigenschaften von Gebäuden auf den Markt und
Bearbeiter: Bmst Ing Peter Grück
Die Bewertung von Gebäuden, die älter als die gewöhnliche Nutzungsdauer sind oder im Laufe der Zeit teilmodernisiert oder durch Zubauten erweitert wurden, führt immer wieder zu Schwierigkeiten. Die Bestimmung der Gesamtnutzungsdauer, Restnutzungsdauer, des fiktiven Alters und des dazu passenden Alte