Bearbeiter: Mag Johann Guggenbichler
Nach dem Bauträgervertragsgesetz (BTVG) können bei Wohnbauprojekten unter anderem allgemein beeidete und gerichtlich zertifizierte Sachverständige für das Bauwesen als Baufortschrittsprüfer zur Feststellung des Abschlusses des jeweiligen Bauabschnitts herangezogen werden. Angesprochen sind damit Ang
Bearbeiter: Norbert Jagerhofer
Dieser Artikel beschreibt die diversen Haftungsszenarien von Bauunternehmern, Generalunternehmern und Bauherrn aufgrund gesetzlicher oder vertraglicher Vereinbarungen, sowie nach ÖNORM B2110. Weiters werden die unterschiedlichen Versicherungsformen für alle am Bau beteiligten Personen beleuchtet. De
Bearbeiter: Bmst Ing Dipl-Ing (FH) Peter Grück
Die Änderung und Verkomplizierung der Flächen- und Raumbegriffe in den ÖNORMEN sowie die in der Fachliteratur und den anzuwendenden Gesetzen benutzten Begriffe machen es sehr schwer publizierte Richtwerte richtig einzusetzen.Die abgerechneten Beispiele zeigen dies sehr deutlich.Es ist daher sehr wic
Bearbeiter: Dr Maria Wittmann-Tiwald
Vertrauenswürdigkeit ist ein Kernmerkmal gerichtlich zertifizierter Sachverständiger. Selbst Unbedachtheiten können zu ihrem Verlust und damit auch zur Entziehung der Sachverständigeneigenschaft führen, etwa wenn Gutachten Themen abhandeln, die nicht in das Fachgebiet des/der Sachverständigen fallen
Bearbeiter: Dr Harald Krammer
Bearbeiter: Dipl-Ing Georg Pommer