GSV Landesverbände Wien, NÖ, Burgenland Steiermark, Kärnten OÖ, Salzburg Tirol, Vorarlberg
Bearbeiter: Ing. Mag. Geoerg Hillinger, MRICS CISImmoZert
Das Baurechtswohnungseigentum (BR-WE) verbindet Elemente des Baurechtsgesetzes und des Wohnungseigentumsgesetzes 2002 und ermöglicht die Trennung von Grund- und Gebäudeeigentum . Der Beitrag erläutert die rechtlichen Grundlagen, die Systematik sowie zentrale Regelungen des Baurechtsvertrags, insbeso
3. Besondere Bestimmungen für Privatgutachten 3.1 Im Punkt 1.2 ist die Verpflichtung des Sachverständigen festgehalten, die im Sachverständigeneid übernommenen Verpflichtungen auch bei der Erstattung von Privatgutachten einzuhalten. Bei allen Privatgutachten hat der Sachverständige seinen Auftraggeb
Bearbeiter: Mag. Barbara Preglej, Dipl.-Ing. Martin M. Roth und Dr. Bruno Ettenauer
Die Begriffe „Annahme“ und „Besondere Annahme“ („Assumptions“ und „Special Assumpti-ons“) stammen aus der internationalen Wertermittlung und finden sich im Regelwerk nach den International Valuation Standards (IVS), dem Blue Book der European Valuation Stan-dards (EVS), dem Red Book der Royal Instit