Bearbeiter: Mag. Johann Guggenbichler
Bearbeiter: Dip.-Ing. Harald Peham
• Gemäß Liegenschaftsbewertungsgesetz und Ö-Norm B 1802-1 ist die Wahl des Liegenschaftszinssatzes zu begründen und vom Immobilienmarkt abzuleiten. • Es besteht eine Korrelation zwischen Liegenschaftszinssatz und Brutto-Anfangsrendite, die wesentlichen Parameter sind dabei die Nutzungsdauer und der
Bearbeiter: Ing. Georg Brünner, MSc.
Der Beitrag untersucht die erbrechtliche und bewertungsrechtliche Behandlung von Photovoltaikanlagen im Rahmen der Erbhoffeststellung nach dem Anerbengesetz. Im Mittelpunkt stehen die Fragen, unter welchen Voraussetzungen Erträge aus PV-Anlagen dem Erbhof zuzurechnen sind und welche Kriterien für di
Bearbeiter: Hon.-Prof. Dr. Babek Oshidari
Der vorliegende Beitrag beleuchtet die rechtliche Einordnung von Verkehrsverstößen unter dem Aspekt der Fahrlässigkeit im Sinn des Strafgesetzbuchs (StGB). Während einfache Regelverstöße oft nur verwaltungsrechtlich relevant sind, rückt bei Personenschäden die strafrechtliche Beurteilung der objekti
Bearbeiter: Hon.-Prof. Dr. Johannes Stabentheiner
Der Beitrag ist die verschriftlichte Fassung des Vortrags, den der Autor als wissenschaftlicher Leiter des 34. Brandlhof-Seminars am 25.4.2026 bei dieser Veranstaltung gehalten hat. Er bietet neuerlich einen Rückblick über die für Sachverständige interessanten Entwicklungen auf dem Gebiet des Zivil-