Bearbeiter: Dr Markus Thoma
Was von einem Sachverständigen im Rahmen eines Gerichtsverfahrens verlangt wird, lässt sich gemeiniglich so auf den Punkt bringen: die Beantwortung von Tatsachenfragen des Gerichts, die Vermittlung von Erfahrungssätzen und das Ziehen von Schlussfolgerungen unter Anwendung seiner Sachkunde. Was ist a
Bearbeiter: Dipl-Ing Klaus Dreier
Die einzige Konstante im Leben ist die Veränderung! Dieses, dem griechischen Philosophen Heraklit zugeschriebene Zitat, beschreibt in treffender Form die in unserer immer schnelllebiger werdenden Zeit gegebene Notwendigkeit, unsere auf Erfahrung aus der Vergangenheit beruhenden Daten und dabei insbe
Bearbeiter: Magdalena Posch, MA
Zum Erhalt des mittelständischen Bauernstandes, gibt es in Tirol eine Sonderform von land- und forstwirtschaftlichen Betrieben, nämlich die geschlossenen Höfe. Diese Höfe unterliegen besonderen höfe- und anerbenrechtlichen Bestimmungen, die vor allem die Verfügungsfrei-heit des Eigentümers einschrän
Bearbeiter: Asc Prof (FH) Dr David Koch
Bei der Bewertung von Liegenschaften mit Hilfe des Ertragswertverfahrens spielt der Kapitalisierungszinssatz eine (die) wesentliche Rolle. Es bestehen mehrere Möglichkeiten den Kapitalisierungszinssatz herzuleiten. Dieser Beitrag stellt die Herleitungen aus der Literatur dar und diskutiert die Mögli
Bearbeiter: Bmst Ing Peter Grück
Für den einzelnen Sachverständigen ist es sehr schwer ausreichend Datenmaterial zur nachvollziehbaren Herleitung der Normalherstellungskosten zu sammeln und somit den Anforderungen des LBG zu entsprechen. Dazu ist es notwendig die Begriffe und Definitionen zu kennen, um in der Datenauswertung keine
Bearbeiter: Dipl.-Ing. Bettina Dreier und Mag. Eva Kraut
Anhand von fünf wörtlich wiedergegebenen Gutachtensaufträgen und der dazu beschriebenen Haltung der Richterin und der Bausachverständigen wird im Artikel dargestellt, welche Bedeu-tung präzise sprachliche als auch inhaltliche Formulierungen für Gutachtensaufträge haben. Missverständnisse um unpräzis
Bearbeiter: Dr Christa Lattner und HR Dr Alexander Schmidt
Der Beitrag behandelt die Entwicklung und Intention des Grundstückswertes als Bemessungsgrundlage für die Grunderwerbsteuer. Es werden die unterschiedlichen Möglichkeiten der Ermittlung dieses Wertes erörtert; insbesondere wird auf die Berechnung nach dem Pauschalwertmodell näher eingegangen. Abschl