Bearbeiter: UnivProf Dr Richard Soyer und Mag Philip Marsch
Der Wert des Privatgutachtens hängt von der Präzision seines Einsatzes ab. Die Autoren geben einen konzisen Überblick über die prozessordnungsgemäßen und effektiven Verwendungsmöglichkeiten nach geltendem Recht. Darüber hinaus wird ein Ausblick auf aktuelle Reformvorhaben und Möglichkeiten zur Quali
Bearbeiter: Dr Harald Krammer
Die seit 14.12.2011 in parlamentarischer Behandlung stehende Regierungsvorlage über die "Verwaltungsgerichtsbarkeits-Novelle 2012" (1618 BlgNR 24.GP) ist Anlass, einige Grundfragen der geplanten neuen Verwaltungsgerichtsbarkeit zu erörtern. Insbesondere das Vorhaben, die Organisation der Landesverwa
Bearbeiter: Mag Thomas Schirhakl
Mit dem am 1.1.2008 in Kraft getretenen Strafprozessreformgesetz 2004 (BGBI. I 2004/19) hat die Strafprozessordnung 1975 ihre umfangreichste und bedeutendste Neuregelung erfahren: An die Stelle der früher als gerichtliche Vorerhebungen bzw. Voruntersuchung bezeichneten Verfahrensabschnitte ist ein v
Bearbeiter: Dr Christian Aschauer
Einleitung Der österreichische Gesetzgeber hat mit dem Schiedsrechtsänderungsgesetz 2006, das am 1. 7. 2006 in Kraft getreten ist, das österreichische Schiedsverfahrensrecht grundlegend neu geregelt und ein modernes, an das UNCITRAL Modellgesetz über die internationale Handelsschiedsgerichtsbarkeit
Bearbeiter: Dr Markus Thoma
Auch im Verwaltungs- und verwaltungsgerichtlichen Verfahren kommt dem Sachverständigenbeweis ein hoher Stellenwert zu. Im Verwaltungsverfahren galt schon von je her das Primat des Amtssachverständigen. Vorrangiges Ziel der neuen Verwaltungsgerichtsbarkeit ist die Verbesserung des Rechtschutzes im öf
Bearbeiter: Mag Christoph Bauer
Ein kurzer Überblick auf die Agenden des Sachverständigen im Strafverfahren unter Berücksichtigung der Besonderheiten des Strafrechts. So werden ua Befangenheit, Beschleunigungsgebot sowie die Aspekte der Laienbeteiligung im Licht der gutachterlichen Tätigkeit dargestellt. Auch werden die Organe des
Bearbeiter: HonProf Dr Babek Oshidari
Das Phänomen Korruption umfasst vielfältige Erscheinungsformen und tritt im Sachverständigenwesen vor allem dann auf, wenn die Erstellung eines Befundes oder Gutachtens mit unrechtmäßigen Vorteilen verknüpft ist. Die Anwendung des Korruptionsstrafrechts (§ 302 ff StGB) auf solche Sachverhalte hängt