Willkommen auf Gerichts-SV.at Hier finden Sie wichtige Informationen zum Sachverständigenwesen, wie Aktuelles, die Online-Zeitschrift SACHVERSTÄNDIGE, gesetzliche Grundlagen und die Stellungnahmen des Verbandes dazu. Ich wünsche allen unseren Mitgliedern und den Besuchern unserer Web-Site für 2026 a
01 Archäologie 01.01 Archäologie 02 Medizin 02.01 Allgemeinmedizin 02.02 Anästhesiologie, Intensivmedizin 02.03 Arbeitsmedizin und angewandte Physiologie (einschließlich Sportmedizin) 02.04 Augenheilkunde und Optometrie 02.05 Chirurgie (Allgemeinchirurgie und Viszeralchirurgie) 02.06 Frauenheilkunde
Der Bildungs-Pass wurde eingeführt! Ein weiterer wichtiger Schritt zur Sicherung der Qualität der Sachverständigenarbeit: Das Justizministerium befürwortet die von der Delegiertenversammlung des Hauptverbandes am 4.5.2002 beschlossene Richtlinie zum Bildungs-Pass und veröffentlicht sie im Amtsblatt
Literatur und Mustervorlagen Bewertungskatalog für die Fachbereiche Land- und Forstwirtschaft Zum Bewertungskatalog Empfehlungen für Herstellungskosten Zu den Fragebögen und Informationsblättern Nutzungsdauerkatalog 2020 Zur Bestellung beim Landesverband Steiermark und Kärnten GSV Landesverbände Wie
Führung des Rundsiegels Sachverständige haben ein Rundsiegel mit ihrem Namen und der Bezeichnung „Allgemein beeideter und gerichtlich zertifizierter Sachverständiger“ zu führen (§ 8 Abs 5 Sachverständigen- und Dolmetschergesetz – SDG). Es dient der klaren Kennzeichnung von Gerichts- und Privatgutach
Nachweis der Haftpflichtversicherung für allgemein beeidete und gerichtlich zertifizierte Sachverständige Jeder Bewerber ist verpflichtet, vor Eintragung in die Gerichtssachverständigenliste dem für seine Eintragung in diese Liste zuständigen Landesgerichtspräsidenten (§ 3 SDG) nachzuweisen, dass zu
Gesetze SV- und Dolmetschergesetz Gebührenanspruchsgesetz Stellungnahmen des Hauptverbandes Stellungnahmen zu Gesetzesentwürfen Stellungnahmen zu Medienberichten GSV Landesverbände Wien, NÖ, Burgenland Steiermark, Kärnten OÖ, Salzburg Tirol, Vorarlberg
Standesregeln Sie können die Standesregeln anhand der folgenden Links online lesen oder als PDF herunterladen. Standesregeln als PDF Vorwort SV Eid Präambel Allgemeine Verhaltensgrundsätze Verhalten bei Erstattung von Befunden und Gutachten Besondere Bestimmungen für Privatgutachten Verhalten gegenü
Sachverständigeneid "Ich schwöre bei Gott, dem Allmächtigen und Allwissenden, einen reinen Eid, dass ich die Gegenstände eines Augenscheins sorgfältig untersuchen, die gemachten Wahrnehmungen treu und vollständig angeben und den Befund und mein Gutachten nach bestem Wissen und Gewissen und nach den