Bearbeiter: Dipl-Ing Dr Michael Balak
Aus den durch den Autor durchgeführten Untersuchungen im Rahmen des Forschungsprojektes "Zukunftssicheres Bauen - Wohngebäudezustand in Österreich" hat sich ergeben, dass Objekte in Massivbauweise deutlich längere Nutzungsdauern aufweisen als in der Norm vorgesehen. Dies gilt jedoch nur dann, wenn k
Bearbeiter: Norbert Jagerhofer
Dieser Artikel beschreibt die diversen Haftungsszenarien von Bauunternehmern, Generalunternehmern und Bauherrn aufgrund gesetzlicher oder vertraglicher Vereinbarungen, sowie nach ÖNORM B2110. Weiters werden die unterschiedlichen Versicherungsformen für alle am Bau beteiligten Personen beleuchtet. De
Bearbeiter: HR Dr Alexander Schmidt
Bearbeiter: Dr Dietlinde Hinterwirth
Bewilligungsbescheide nach den verwaltungsrechtlichen Materiengesetzen beinhalten in der Regel Auflagen, die den Konsens inhaltlich näher ausgestalten und eine Verpflichtung für den Bewilligungsinhaber beinhalten, die im Fall der Inanspruchnahme der Bewilligung schlagend wird. An die Nichteinhaltung
Bearbeiter: HonProf Dr Georg Kathrein
Bearbeiter: Dr Wolfgang Pfeffer
Der objektive Minderwert stellt den Wertverlust des Fahrzeuges durch das Schadensereignis in der Vermögenssphäre des Geschädigten dar. Ausgehend von den rechtlichen Vorgaben wird im Artikel dargestellt, wie die Ermittlung des objektiven Minderwertes einheitlich und nachvollziehbar erfolgt. Bei der B
Bearbeiter: o UnivProf Dr Christian Huber
Vor allem bei älteren Fahrzeugen besteht ein legitimes Interesse des Geschädigten, sein Fahrzeug reparieren zu lassen und nicht auf die Ersatzbeschaffung verwiesen zu werden. Nach deutschem Vorbild sollte die Tunlichkeitsgrenze von derzeit 110 auf 130 % ausgedehnt werden. Wird diese Grenze überschri