Datenschutzinformation für die Datenverarbeitung bei gerichtlichen oder privaten Gutachtensaufträgen durch Gerichtssachverständige Ihre Daten sind uns wichtig! Sachverständige respektieren und schützen das Recht auf Datenschutz und Privatsphäre und ergreifen alle gesetzlich erforderlic
Microsoft Word - 2021 01 12 Erlass BMJ zu DSGVO.doc HAUPTVERBAND DER GERICHTSSACHVERSTÄNDIGEN Landesverband Wien, Niederösterreich und Burgenland 1010 Wien, Doblhoffgasse 3/5 +43(1)405 45 46 Fax 406 11 56 ZVR-Zahl 576968154 office@gerichts-s
(2020-0.591.407-2-A_-_Erl._I_an_die_PräsidentInnen_der_OLG_Linz,_Graz,_Wien_und_Innsbruck_\(E-Mail\)_15.12.2020_Präs._OLG_Innsb.pd) bmj.gv.at BMJ - I 6 (Freie Rechtsberufe, Sachverständige, Dolmetscher und Amtshaftungssachen) Mag. Michael Aufner Sachbearbeiter +43 1 521 52-0 M
. �� ��� ������� ���� ��������������� ������������������������������������ �������� ���� ������ ������������ ���������������������� ����������������������������� � �������� ����…
Bearbeiter: HonProf Dr Johannes Stabentheiner
Die Dekarbonisierung von Wohngebäuden war in der 27. Legislaturperiode eines der heißesten Themen im Zusammenhang mit Klimawandel und „Klimaschutz“. Besonders der Entwurf eines Erneuerbare-Wärme-Gesetzes in seiner ursprünglichen Fassung erregte – durchaus nachvollziehbar und verständlich – die Gemüt
Bearbeiter: Dipl-Ing Karl-Heinz Haas, MA
Der Artikel von Dipl.-Ing. Karl-Heinz Haas betont das Potenzial von ChatGPT zur Unterstützung von Gerichtssachverständigen bei der Erstellung von Gutachten durch die Generierung menschenähnlicher Texte und Analysen. Die KI-Technologie bietet trotz ihrer Rechenintensität, potenziellen Voreingenommenh
Bearbeiter: Mag Johann Guggenbichler
Bearbeiter: UnivProf Dr Günther Schauberger
Die Bestimmung, ob eine Geruchsexposition eine erhebliche Belästigung darstellt, kann durch meteorologische Ausbreitungsberechnungen berechnet werden. Dazu wird die Geruchstoffemission bestimmt und die Verdünnung in der Atmosphäre berechnet. Mit Hilfe von moderierenden Faktoren (z.B. Schutzanspruch,
Bearbeiter: Dipl-Ing Martin Kubli, BSc und Dipl-Ing Dr Gerald Schlager
Das ursprünglich aus der Unternehmensbewertung stammende Discounted Cash Flow - Verfahren (DCF-Verfahren) wird in der ÖNORM B 1802-2:2008 auch für die Liegenschaftsbewertung, konkret für die Mietimmobilienbewertung, beschrieben. In der Waldbewertung hat in Österreich vor allem das Sachwertverfahren
Bearbeiter: Hofrat Dr techn Gerald Gaberscik
Der Begriff Motorschaden wird in Gutachten sehr unterschiedlich verwendet und nicht immer wirklich korrekt eingesetzt. Nach einer einleitenden Situationsbeschreibung folgt eine Definition des Begriffs, um damit Klarheit zu schaffen. Abschließend wird noch empfohlen wie eine weitere Präzisierung vorg