Bearbeiter: Univ Lektor Dipl-Ing Dr Gerhard Schlager
50% des Bundesgebietes sind Wald. 80% davon stehen im privaten Eigentum (Bauernwald, Forstbetriebe). Waldeigentümer sind „untypische“ Immobilienbesitzer. Insbesondere die bäuerliche Bodenhaftung bedingt eine geringe Verkaufsbereitschaft (Bauernwald als Sparkasse). Und Wald ist – langfristig gesehen
Bearbeiter: UnivDoz Dipl-Ing Dr Karl Bochsbichler
Die im Einkommenssteuerbescheid eines pauschalierten Landwirtes ausgewiesenen Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft sind als Bemessungsgrundlage für den Unterhalt nicht verwendbar. Selbst bei Vorliegen einer Buchhaltung bedarf das steuerliche Ergebnis gewisser Ergänzungen und Korrekturen. In diese
Bearbeiter: Vis Prof Dipl-Ing Dr Matthias Rant