Bearbeiter: VisProf Dipl-Ing Dr Matthias Rant
Bearbeiter: Magdalena Posch, MA
Zum Erhalt des mittelständischen Bauernstandes, gibt es in Tirol eine Sonderform von land- und forstwirtschaftlichen Betrieben, nämlich die geschlossenen Höfe. Diese Höfe unterliegen besonderen höfe- und anerbenrechtlichen Bestimmungen, die vor allem die Verfügungsfrei-heit des Eigentümers einschrän
Bearbeiter: UnivProf Dipl-Ing Dr Helmut Haimböck
Sind beim Ableben des Eigentümers eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebes keine gültigen testamentarischen Regelungen vorhanden, führt diese Situation bei den Erben häufig zum Begehren der Aufteilung, also im Regelfall zur Zerschlagung eines existenzfähigen Betriebes. Als Grund für die angef