Bearbeiter: Ing. Peter Pleschberger
Objekte, die im Wohnungseigentum stehen, sind während ihrer Lebensdauer wiederholt Veränderungen unterworfen. Möglichkeiten dazu ergeben sich aus gesetzlichen Novellierungen, baulichen Maßnahmen, Widmungsänderungen oder durch Bewertungsfehler. Die vom Gesetzgeber vorgesehenen Bestimmungen liefern ke
Bearbeiter: Mag Johann Guggenbichler, Prof DI Dr Matthias Rant