Bearbeiter: Dr Markus Kroner
In dieser Abhandlung wird die Haftung des Sachverständigen im Rahmen seiner Tätigkeit für Gerichte und Verwaltungsbehörden sowie für private Auftraggeber (Unternehmer/Verbraucher) auf Basis der vorliegenden höchstgerichtlichen Rechtsprechung umfassend dargestellt. Eine Haftung des Sachverständigen k
Bearbeiter: HR Dr Alexander Schmidt
Dass Sachverständigentätigkeit risikobehaftet ist, ist eine seit langem vom Gesetzgeber akzeptierte Tatsache. Wird durch ein unrichtiges Gutachten ein Schaden im Sinn eines Vermögensnachteils oder allenfalls auch einer ideellen Beeinträchtigung verursacht, so ist dessen Ausgleich eine Angelegenheit
Nachweis der Haftpflichtversicherung für allgemein beeidete und gerichtlich zertifizierte Sachverständige Jeder Bewerber ist verpflichtet, vor Eintragung in die Gerichtssachverständigenliste dem für seine Eintragung in diese Liste zuständigen Landesgerichtspräsidenten (§ 3 SDG) nachzuweisen, dass zu
Bearbeiter: Mag Dr Wolfgang Kuchler
Die Borreliose ist die häufigste durch den Vektor Zecke übertragene Krankheit. Die klinischen Erscheinungen sind mannigfach und bedürfen immer einer differentialdiagnostischen Klärung. Der sachkundig tätige Arzt, der eine Borreliose gutachterlich bewerten soll, muss sich dieser chamäleonartigen Klin
Bearbeiter: Dr Christoph Neugebauer
Die Beurteilung der Invalidität von künstlichen Gelenken, die nach schweren Verletzungen von Hüften und Kniegelenken eingesetzt werden mußten, wird in der Literatur uneinheitlich bewertet. Solche Kunstgelenke bringen in der Regel ein sehr gutes Funktionsergebnis und ermöglichen es in aller Regel den