Bearbeiter: UnivProf Dipl-Ing Dr Helmut Haimböck
Im Rahmen der Errichtung von Wasser- und Abwasserversorgungsanlagen, von Energie- (Gas- Strom)-leitungen und von Telekommunikationseinrichtungen, werden Leitungen auch in land- bzw. forstwirtschaftlich genutzten Flächen verlegt. Dabei kommt es zu Eingriffen in die Bodenstruktur von natürlich gewachs
Bearbeiter: MMag Dr Alexander Tritthart
Die Zahl der Haftungsprozesse gegenüber Tierärzten ist im Steigen begriffen, sodass auch der veterinärmedizinische Gutachter immer häufiger in derartigen Haftungsprozessen beauftragt wird. Im Rahmen dieser Haftungsprozesse ist der Sachverständige immer wieder mit der Beantwortung der Frage betraut,
Bearbeiter: Dipl-Ing Helmut Steinmetz
Als Thermische Anlagen werden Anlagen bezeichnet, welche aus fossilen Energieträgern wie Erdgas und Kohle, aber auch Abfällen wie Hausmüll und Hackschnitzel, Strom und / oder Wärme produzieren. Einst wurde die überwiegende Zahl der thermischen Anlagen mit konstanter Leistung betrieben, ohne auch nur
Bearbeiter: Dipl-Ök Dr Michael Paul, CVA und Ing Mag Bernd Huber, MRICS
In der Praxis verschwimmen die Grenzen zwischen einer reinen Immobilienbewertung und einer reinen Unternehmensbewertung. Beide Disziplinen zeigen zwar ähnliche methodische Ansätze, aber unterschiedliche Prämissen und Herangehensweisen. Diese können zu unterschiedlichen Bewertungsergebnissen führen:
Bearbeiter: o UnivProf Dr Christian Huber
Eine Smart Repair ist eine Reparaturmethode, die darin besteht, nur das konkret eingetretene Gebrechen am betroffenen Teil zu beheben, aber auf eine umfassende Reparatur zu verzichten. Das kann der angemessenere Weg sein, aber auch Nachteile für den Geschädigten mit sich bringen. Für den Ersatzpflic
Bearbeiter: HR Dr Alexander Schmidt
Der Beitrag wendet sich gegen die in der Judikatur vertretene dogmatisch nicht zwingende undifferenzierte Ablehnung der Berücksichtigung wesentlicher betriebswirtschaftlicher Kostenfaktoren beim Ersatz des Aufwands für Hilfskräfte und zeigt Lösungsansätze auf.
Bearbeiter: VisProf Dipl-Ing Dr Matthias Rant
Sachverständige, die in bedeutendem Umfang Hilfskräfte einsetzen, gehen vor dem Hintergrund der veröffentlichten Judikatur das hohe Risiko ein, dass sie nicht alle Aufwendungen, die sie im Weg der Vorleistung erbringen müssen, im Weg der Sachverständigengebühren ersetzt bekommen. Der Hauptverband de
Bearbeiter: Dr Harald Krammer
Der Beitrag von Univ.Prof. Dr. Dieter MANDL ("Auswege aus dem dornigen Weg der Gebührenbestimmung nach den Vorschriften des GebAG") und der Beitrag von RA Dr. Nicolas RASCHAUER ("§ 30 Z 1 GebAG und der Gleichheitssatz- Anmerkungen zu OLG Wien 14 R 113/15p und anderen Entscheidungen") sind der willko