Bearbeiter: Bmst Ing Peter Grück
Für den einzelnen Sachverständigen ist es sehr schwer ausreichend Datenmaterial zur nachvollziehbaren Herleitung der Normalherstellungskosten zu sammeln und somit den Anforderungen des LBG zu entsprechen. Dazu ist es notwendig die Begriffe und Definitionen zu kennen, um in der Datenauswertung keine
Bearbeiter: Korrespondenz: Ing Dominik Scholz / Dipl-Ing Dr Josef Drobits
Wer sein Ladegut nicht oder nicht ausreichend sichert, riskiert neben der Bekanntschaft mit dem § 101 KFG (Kraftfahrgesetz), hier insbesondere Punkt e.), auch mit den §§ 1293 sowie 1294 ABGB, Bestimmungen über Schaden und Gewinnentgang, sowie bei Personenschaden auch mit den (zu recht) gefürchteten
Bearbeiter: Dr Harald Krammer