Bearbeiter: Dipl-Ing Andreas Hoppe
Bearbeiter: Dr Wolfgang Reisinger
Bearbeiter: MMag Dr Stefan Piringer
Schadenersatzansprüche aus dem Titel der Insolvenzverschleppung sind für Insolvenzverwalter ein probates Mittel, um die Insolvenzmasse wiederaufzufüllen. In der Praxis zeigt sich jedoch, dass Unsicherheiten dahingehend bestehen, welche Schadenspositionen in welchem Umfang geltend zu machen sind. Den
Bearbeiter: Prok Herbert Ribic, MSc
Die Bewertung einer Pflegeverpflichtung im Rahmen eines "Altenteiles" oder "Ausgedinges" wirft 2 Fragen auf: 1. Welcher Geldbetrag ist für die Bewertung einer Pflegeverpflichtung angemessen? 2. Welche Wahrscheinlichkeit besteht, dass eine zum Bewertungsstichtag nicht pflegebedürftige begünstigte Per
Bearbeiter: Prof Dr Jürgen Schiller
Die Ermittlung des ortsüblichen Hauptmietzinses im gerichtlichen Verfahren wird durch die Intransparenz des Immobilienmarktes behindert. Der Sachverständige steht immer wieder vor dem Problem der Offenlegung seines Befundes im Sinne der Forderung nach dessen Nachvollziehbarkeit: die Judikatur zeigt
Bearbeiter: Mag Alfred Tanczos
Auf der Suche nach Wahrheit und Recht gehen Richter, Rechtsanwälte und Sachverständige oft aus gutem Grund getrennte Wege, manchmal aber ohne guten Grund verschlungene Umwege. In diesem kurzen Impulsreferat für eine Podiumsdiskussion sollen Möglichkeiten aufgezeigt werden, ohne Aufweichen der klassi
Bearbeiter: UnivProf Dr Richard Soyer und Mag Marina Baier-Grabner
Der Sachverständige ist gegenüber den Verfahrensparteien zur Objektivität verpflichtet und gelten für ihn die Befangenheitsgründe wie für Kriminalpolizei und Staatsanwaltschaft sinngemäß. Der Beitrag zeigt auf, wann eine Befangenheit des Sachverständigen im Strafverfahren vorliegen kann und welche B
Bearbeiter: Dr Maria Wittmann-Tiwald
Vertrauenswürdigkeit ist ein Kernmerkmal gerichtlich zertifizierter Sachverständiger. Selbst Unbedachtheiten können zu ihrem Verlust und damit auch zur Entziehung der Sachverständigeneigenschaft führen, etwa wenn Gutachten Themen abhandeln, die nicht in das Fachgebiet des/der Sachverständigen fallen