1. Allgemeine Verhaltensgrundsätze 1.1 Der gerichtliche Sachverständige ist ein unabhängiges, zur Objektivität und Unparteilichkeit verpflichtetes Hilfsorgan des Gerichtes und der Staatsanwaltschaft (Verwaltungsbehörde) und als solches Teil der Rechtspflege. Er hat sich sowohl bei seiner Tätigkeit a
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Hauptverband der Gerichtssachverständigen Die hier veröffentlichten Standesregeln wurden in der Delegiertenversammlung vom 4.4.1992 beschlossen. Sie enthalten Standespflichten und Verhaltensregeln für die Arbeit an Gerichts- und Privatgutachten. Nach Änderungen des Punktes 1.7 in den Jahren 2004 und
4. Verhalten gegenüber anderen Sachverständigen 4.1 Der Sachverständige hat gegenüber anderen Sachverständigen den Grundsatz der Kollegialität zu beachten. 4.2 Unsachliche oder persönlich herabsetzende Kritik an anderen Sachverständigen und deren Leistungen ist unzulässig. 4.3 Bei allfälligen persön
Stellungnahmen zu Medienberichten Honorarsituation bei ärztlichen Gutachten unhaltbar! 2014 „Amerikanische Verhältnisse?“ – Stellungnahme des Präsidenten zum Artikel in Die Presse vom 17.12.2012 „Blinde Gerichte, die unfähigen Sachverständigen folgen?“ – Stellungnahme des Präsidenten zum Artikel „We
Stellungnahme des Hauptverbandes der Gerichtssachverständigen zum Entwurf eines Bundesverfassungsgesetzes, mit dem das Allgemeine Verwaltungsverfahrensgesetz 1991 geändert wird Stellungnahme des Hauptverbandes der allgemein beeideten und gerichtlich zertifizierten Sachverständigen Österreichs zum En
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SACHVERSTÄNDIGEN- UND DOLMETSCHERGESETZ (SDG) in der Fassung vom 05.07.2023 Bundesgesetz über die allgemein beeideten und gerichtlich zertifizierten Sachverständigen und Dolmetscher (Sachverständigen- und Dolmetschergesetz - SDG) SDG als PDF zum Download Die tagesaktuelle Fassung des SDG herhalten s
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Microsoft Word - Standesregeln_2014.doc HAUPTVERBAND DER GERICHTSSACHVERSTÄNDIGEN 1010 Wien, Doblhoffgasse 3/5 +43(1)405 45 46 406 32 67 Fax 406 11 56 ZVR-Zahl 301537258 hauptverband@gerichts-sv.org www.gerichts-sv.at Die hier veröffentlichten Standesregeln