Bearbeiter: HR Dr Alexander Schmidt
18.04.2016
Bearbeiter: Korrespondenz: Ing Dominik Scholz / Dipl-Ing Dr Josef Drobits
Wer sein Ladegut nicht oder nicht ausreichend sichert, riskiert neben der Bekanntschaft mit dem § 101 KFG (Kraftfahrgesetz), hier insbesondere Punkt e.), auch mit den §§ 1293 sowie 1294 ABGB, Bestimmungen über Schaden und Gewinnentgang, sowie bei Personenschaden auch mit den (zu recht) gefürchteten