Bearbeiter: Korrespondenz: Ing Dominik Scholz / Dipl-Ing Dr Josef Drobits
Wer sein Ladegut nicht oder nicht ausreichend sichert, riskiert neben der Bekanntschaft mit dem § 101 KFG (Kraftfahrgesetz), hier insbesondere Punkt e.), auch mit den §§ 1293 sowie 1294 ABGB, Bestimmungen über Schaden und Gewinnentgang, sowie bei Personenschaden auch mit den (zu recht) gefürchteten
18.04.2016
Bearbeiter: HR Dr Alexander Schmidt