Bearbeiter: Prof Dr Jürgen Schiller
Der Fachbeirat der Liegenschaftsbewertungsakademie (LBA) empfiehlt, Aufträge für die Erstattung von sogenannten Kurzgutachten abzulehnen, wenn die begehrten Kürzungen zu einem Ergebnis führen würden, das nicht mehr den Ansprüchen an ein Gutachten über den Verkehrs-(Marktwert) entsprechen würden.
Bearbeiter: Dr Harald Krammer
Bearbeiter: Univ-Lektor DI Dr Gerald Schlager
Behördlich verfügte Bewirtschaftungsbeschränkungen in Naturschutzgebieten sind entschädigungspflichtig. Die ausschließlich deklarative Verordnung eines Schutzgebietes folgert jedoch noch keinen Entschädigungsanspruch des Grundeigentümers. Eine Verkehrswertminderung wird durch die Unterschutzstellung