Microsoft Word - Standesregeln_2014.doc HAUPTVERBAND DER GERICHTSSACHVERSTÄNDIGEN 1010 Wien, Doblhoffgasse 3/5 +43(1)405 45 46 406 32 67 Fax 406 11 56 ZVR-Zahl 301537258 hauptverband@gerichts-sv.org www.gerichts-sv.at Die hier veröffentlichten Standesregeln
An die Frau Präsidentin EUR 78,-- einzuzahlen beim Rechnungsführer (Barerlag oder Bankomat- oder Kreditkarte) oder mittels Überweisung auf das Konto des Gerichts mit Angabe des Verwendungszwecks „SV-Rezertifizierung“ An die Frau Präsidentin An den Herrn Präsidenten des _____
Erledigung bmvrdj.gv.at BMVRDJ - III 9 (Innenrevision, Compliance und Rechnungshof) Mag. Philipp Mühlbacher Sachbearbeiter philipp.muehlbacher@bmvrdj.gv.at +43 1 521 52-302202 Museumstraße 7, 1070 Wien E-Mail-Antworten sind bitte unter Anführung der Geschäftszahl an
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http://www.ris.bka.gv.at/taweb-cgi/taweb?x=d&o=d&v=jus&d=JUST&i Gerichtstyp OGH Datum 20010117 Geschäftszahl 6Ob98/00f Kopf Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Ehmayr als Vorsitzenden und die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. S
http://www.ris.bka.gv.at/taweb-cgi/taweb?x=d&o=d&v=jus&d=JUST&i Gerichtstyp OGH Datum 20051006 Geschäftszahl 2Ob85/05x Kopf Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Niederreiter als Vorsitzenden sowie durch die Hofrä
http://www.ris.bka.gv.at/taweb-cgi/taweb?x=d&o=d&v=jus&d=JUST&i Gerichtstyp OGH Datum 20001219 Geschäftszahl 1Ob170/00g Kopf Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Vizepräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Schlosser als Vorsitzenden sowie die Hofräte des Ober
http://www.ris.bka.gv.at/taweb-cgi/taweb?x=d&o=d&v=jus&d=JUST&i Gerichtstyp OGH Datum 20020611 Geschäftszahl 1Ob116/02v Kopf Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Vizepräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Schlosser als Vorsitzenden und die Hofräte des Oberst
http://www.ris.bka.gv.at/taweb-cgi/taweb?x=d&o=d&v=jus&d=JUST&i Gerichtstyp OGH Datum 20051024 Geschäftszahl 9ObA136/05y Kopf Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Rohrer als Vor