LANDESVERBAND TIROL und VORARLBERG Hauptverband der Gerichtssachverständigen Landesverband Tirol und Vorarlberg ® 6020 Innsbruck, Purtschellerstr. 6 Tel. 0512/346551 office@gerichtssachverstaendige.at www.gerichtssachverstaendige.at Montag bis Freitag 9.00 bis
Bearbeiter: Korrespondenz: Ing Dominik Scholz / Dipl-Ing Dr Josef Drobits
Wer sein Ladegut nicht oder nicht ausreichend sichert, riskiert neben der Bekanntschaft mit dem § 101 KFG (Kraftfahrgesetz), hier insbesondere Punkt e.), auch mit den §§ 1293 sowie 1294 ABGB, Bestimmungen über Schaden und Gewinnentgang, sowie bei Personenschaden auch mit den (zu recht) gefürchteten
Bearbeiter: Univ-Prof Dr Ferdinand Kerschner
Enteignungsentschädigungen sind allgemein und damit auch für Nebenschäden, die je nach Auswirkung des Liegenschaftsentzugs auf das sonstige konkrete Gesamtvermögen des Enteigneten in vielfältigen Formen denkbar sind, im Bereich der Land- und Forstwirtschaft stets objektiv-konkret zu berechnen. Alle