Bearbeiter: UnivProf Dr Richard Soyer und Mag Marina Baier-Grabner
Der Sachverständige ist gegenüber den Verfahrensparteien zur Objektivität verpflichtet und gelten für ihn die Befangenheitsgründe wie für Kriminalpolizei und Staatsanwaltschaft sinngemäß. Der Beitrag zeigt auf, wann eine Befangenheit des Sachverständigen im Strafverfahren vorliegen kann und welche B
Bearbeiter: Dr Maria Wittmann-Tiwald
Vertrauenswürdigkeit ist ein Kernmerkmal gerichtlich zertifizierter Sachverständiger. Selbst Unbedachtheiten können zu ihrem Verlust und damit auch zur Entziehung der Sachverständigeneigenschaft führen, etwa wenn Gutachten Themen abhandeln, die nicht in das Fachgebiet des/der Sachverständigen fallen