Bearbeiter: Ing Mag Karl Mahringer
Seit zwei Jahren wird die gesellschaftspolitische Diskussion und die Medienlandschaft von einem zentralen, alles bestimmenden Thema beherrscht - dem Flüchtlingswesen mit allen seinen Facetten. Die Diskussion wird geleitet von dem Anspruch auf die "allein gültige" Wahrheit. Wo können die objektiven,
Bearbeiter: VisProf UnivProf i.R. Dr Ferdinand Kerschner
Wie alljährlich berichtet Vis.-Prof. Univ.-Prof. i. R. Dr. Ferdinand Kerschner auch heuer wieder über aktuelle Rechtsfragen für Sachverständige. Es geht dabei unter anderem um Fragen der Sachverständigenhaftung, Befangenheit von Sachverständigen, Erfordernisse von Lärmgutachten, die Ermittlung von V
Bearbeiter: Dr Harald Krammer
Der Beitrag von Univ.Prof. Dr. Dieter MANDL ("Auswege aus dem dornigen Weg der Gebührenbestimmung nach den Vorschriften des GebAG") und der Beitrag von RA Dr. Nicolas RASCHAUER ("§ 30 Z 1 GebAG und der Gleichheitssatz- Anmerkungen zu OLG Wien 14 R 113/15p und anderen Entscheidungen") sind der willko
Bearbeiter: em o UnivProf Mag Dr Dieter Mandl
Der Verfasser dieses Beitrags findet die Idee, eine Größenklassifizierung für SV-Gutachten einzuführen, grundsätzlich für sehr interessant und vertritt die Meinung, dass es der SV-Honorierung und dem Gebührenbestimmungsverfahren allgemein dienen würde/könnte, wenn eine breitere wissenschaftliche Dis
Bearbeiter: UnivProf Dipl-Ing Dr Helmut Haimböck
Im Rahmen der Errichtung von Wasser- und Abwasserversorgungsanlagen, von Energie- (Gas- Strom)-leitungen und von Telekommunikationseinrichtungen, werden Leitungen auch in land- bzw. forstwirtschaftlich genutzten Flächen verlegt. Dabei kommt es zu Eingriffen in die Bodenstruktur von natürlich gewachs
Bearbeiter: Architekt Dipl-Ing Klaus Dreier
Ob Mängel an einem (Bau-) Werk vorliegen ist oft eine Frage der Betrachtungsweise, Juristen und Sachverständige stehen dazu nicht immer die gleichen Beurteilungsgrundlagen zur Verfügung. Beispielsweise wird eine dem Stand der Technik widersprechende Ausführung einer Sache aus technischer Sicht mange
Bearbeiter: Bmst Dipl-Ing Ferdinand Buchmayer
Hinweise und Tipps für die Installation der Anwendung und für das Hochladen von Gutachten, Honorarnoten und sonstigem, den Gerichtsakt betreffenden, Schriftverkehr an das Gericht.