Bearbeiter: Vis Prof Dipl-Ing Dr Matthias Rant
Bearbeiter: Prof (FH) Dr David Koch und Asc Prof (FH) Mag (FH) Emanuel Stocker
Das Residualwertverfahren ist als wissenschaftlich anerkannte Methode seit 2014 in der ÖNORM B 1802-3 verankert und stellt somit in Österreich ein normiertes Verfahren dar. Die Anwendung des Verfahrens ist sehr sensibel und hängt neben der Qualität der Eingangswerte großteils vom Anteil des Bodenwer
Bearbeiter: Architekt Dipl-Ing Klaus Dreier
Ob Mängel an einem (Bau-) Werk vorliegen ist oft eine Frage der Betrachtungsweise, Juristen und Sachverständige stehen dazu nicht immer die gleichen Beurteilungsgrundlagen zur Verfügung. Beispielsweise wird eine dem Stand der Technik widersprechende Ausführung einer Sache aus technischer Sicht mange
Bearbeiter: Adeline Lageder, Erwin Rinnhofer und Josef Stefan
Der Artikel stellt die unterschiedlichen Wertkategorien (Handelsstufen) für Schmuck-Gutachten aus Sicht der Autoren dar. Die Wertempfehlungen sollen Sachverständigen als auch fachlichen Laien die komplexen Zusammenhänge dieser gutachtensbeeinflussenden Umstände darstellen. Es werden die Werte in dre
Bearbeiter: Dr Julia Konzett
Wie jüngst auch vom VwGH entschieden, ist die Verwendung von Dashboard-Cams durch Privatpersonen aus datenschutzrechtlichen Gründen unzulässig. Jedoch werden Bildmaterial und Daten, welche während der Autofahrt mittels Dashboard-Cam aufgezeichnet werden, in Zivilprozessen von den Parteien als Beweis
Bearbeiter: Bmst Dipl-Ing Ferdinand Buchmayer
Hinweise und Tipps für die Installation der Anwendung und für das Hochladen von Gutachten, Honorarnoten und sonstigem, den Gerichtsakt betreffenden, Schriftverkehr an das Gericht.
Bearbeiter: Dipl-Ing Rupert Ledl
Wissenschaftliche Abschlussarbeiten als Informationsquelle: Informationsüberfluss ist zum einen ein Luxusproblem, zum anderen eine echte Herausforderung! Viele Fragestellungen der gutachterlichen Praxis werden nicht oder nur unzureichend über klassische Literatur abgedeckt. Die übliche Recherche mit
Bearbeiter: HR Dr Alexander Schmidt
Das Gebührenanspruchsrecht ist komplex. Die darüber entscheidenden Gerichte müssen oft ihr gesamtes methodisches Repertoire aufwenden, um zu sachgerechten Lösungen zu kommen. Dabei gelingt es der Rechtsprechung in erstaunlichem Ausmaß, gesetzliche Defizite, Wertungswidersprüche und krasse Ungerechti
Bearbeiter: Ing Wolfgang Huber