Bearbeiter: Ing Mag Karl Mahringer
Seit zwei Jahren wird die gesellschaftspolitische Diskussion und die Medienlandschaft von einem zentralen, alles bestimmenden Thema beherrscht - dem Flüchtlingswesen mit allen seinen Facetten. Die Diskussion wird geleitet von dem Anspruch auf die "allein gültige" Wahrheit. Wo können die objektiven,
Bearbeiter: Ing Mag Horst Greifeneder
Die zunehmende Verbreitung und Nutzung von Mobilfunkgeräten, insbesondere mit Zugang zum Internet, bewirken, dass immer häufiger, damit in Verbindung stehende, forensische Fragenstellungen in straf- oder zivilrechtlichen Rechtssachen eine Rolle spielen. Ausgangspunkt für Untersuchungen sind idR die
Bearbeiter: Dipl-Ök Dr Michael Paul, CVA und Ing Mag Bernd Huber, MRICS
In der Praxis verschwimmen die Grenzen zwischen einer reinen Immobilienbewertung und einer reinen Unternehmensbewertung. Beide Disziplinen zeigen zwar ähnliche methodische Ansätze, aber unterschiedliche Prämissen und Herangehensweisen. Diese können zu unterschiedlichen Bewertungsergebnissen führen:
Bearbeiter: o UnivProf Dr Christian Huber
Eine Smart Repair ist eine Reparaturmethode, die darin besteht, nur das konkret eingetretene Gebrechen am betroffenen Teil zu beheben, aber auf eine umfassende Reparatur zu verzichten. Das kann der angemessenere Weg sein, aber auch Nachteile für den Geschädigten mit sich bringen. Für den Ersatzpflic
Bearbeiter: HR Dr Alexander Schmidt
Der Beitrag wendet sich gegen die in der Judikatur vertretene dogmatisch nicht zwingende undifferenzierte Ablehnung der Berücksichtigung wesentlicher betriebswirtschaftlicher Kostenfaktoren beim Ersatz des Aufwands für Hilfskräfte und zeigt Lösungsansätze auf.
Bearbeiter: VisProf Dipl-Ing Dr Matthias Rant
Sachverständige, die in bedeutendem Umfang Hilfskräfte einsetzen, gehen vor dem Hintergrund der veröffentlichten Judikatur das hohe Risiko ein, dass sie nicht alle Aufwendungen, die sie im Weg der Vorleistung erbringen müssen, im Weg der Sachverständigengebühren ersetzt bekommen. Der Hauptverband de
Bearbeiter: Dr Harald Krammer
Der Beitrag von Univ.Prof. Dr. Dieter MANDL ("Auswege aus dem dornigen Weg der Gebührenbestimmung nach den Vorschriften des GebAG") und der Beitrag von RA Dr. Nicolas RASCHAUER ("§ 30 Z 1 GebAG und der Gleichheitssatz- Anmerkungen zu OLG Wien 14 R 113/15p und anderen Entscheidungen") sind der willko
Bearbeiter: Prof Dr Nicolas Raschauer
In aktuellen Entscheidungen nach GebAG vertritt das OLG Wien die Auffassung, dass Sachverständige - die Gesellschafter/Geschäftsführer einer Steuerberatungs- bzw Wirtschaftsprüfungsgesellschaft sind - für die Beiziehung von Hilfskräften, die bei dieser Gesellschaft beschäftigt sind, nur Gehaltskoste