Bearbeiter: Univ.-Prof. Dr. Andreas Kletecka
Der Verfasser untersucht in seinem Vortrag die Entwicklung von Judikatur und Lehre zur Zurechung von Gehilfenverhalten als Mitverschulden des Geschädigten. Er geht dabei der Frage nach, ob die Gehilfenhaftungsnormen § 1313a ABGB bzw § 1315 ABGB auch auf Geschädigtenseite zur Anwendung kommen und ste
Bearbeiter: Prof. Dr.-Ing. Hans Bäumler
Bei der Beurteilung der Vermeidbarkeit eines Verkehrsunfalls kommt der Reaktionszeit des Kraftfahrers ein erheblicher Stellenwert zu, da sie darüber entscheidet, wann eine zielgerichtete Abwehrhandlung eingeleitet wird. In den letzten Jahren wurden zur Dauer der Reaktionszeit zahlreiche Grundsatzarb