
Ing. Dipl.-Ing. Dr. Armin Zotter
| Beruf: | Waffentechniker, Consultant |
|---|---|
| Anschrift: | 1130 Wien, Geylinggasse 27/4 |
| Bundesland: | Wien |
| Gericht: | LG für ZRS Wien |
| Telefon: | 01/9571601 |
| Fax: | 01/253 30 3330-32 |
| Mobil: | 0664/260 15 10 |
| E-Mail: | zotter(at)ballistik(dot)at |
| Website: | https://mitglieder.gerichts-sv.at/Zotter/ |
Fachgebiete
| FG-Nr. | Fachgebiet | Sachliche Beschränkung/ Insbesondere für | Zertifiziert bis |
|---|---|---|---|
| 16.10 | Explosivstoffe, Pyrotechnik | 01.10.2030 | |
| 16.30 | Schusswaffen, Munition | 01.10.2030 | |
| 16.01 | Schießwesen, Ballistik | 01.10.2030 | |
| 16.20 | Hiebwaffen, Stichwaffen | 01.10.2030 |
Tätigkeitsprofil
| Geschäftsführer des Sachverständigenbüros ZOTTER (BALLISTIK) Geschäftsführender Gesellschafter in einer Unternehmensberatung (EDM) Projektleiter für Entwicklung und Handel von Sondermunition (BMT) Mitglied der Sprenggruppe II (Baden) des NÖ Landes-Feuerwehrverbandes Lektor und Vortragender für „Technisches Sachverständigenwesen“ an der FH Technikum Wien Gastlehrer an der HLogS des BMLVS Lehrabteilungen Waffentechnik und Kampfmittelbeseitigung Tätigkeit als Berater für Sicherheitsfragen in der Europäischen Kommission (EC) | ||
| Tätigkeiten als SV - Informationen zu Bestellungen: | ||
| Übersicht: Gegenstand der Gutachten (Beschränkung auf 10 Einträge) | ||
| Auftraggeber | Beurteilungsgegenstand | Fragestellung (gekürzt) |
| LGZ Wien | Waffengebrauch durch Sicherheitsorgane | Beurteilung der Angemessenheit sowie Wirksamkeit des Schusswaffen-Einsatzes/Nichteinsatzes, bzw. des Einsatzes/Nichteinsatzes mindergefährlicher Dienstwaffen (Pfefferspray) durch Einsatzeinheit WEGA bzw. Bezirkskräfte der Polizei nach dem Waffengebrauchsgesetz gegen einen mit einem Baseballschläger bewaffneten Gewalttäter |
| StA Wien / LGSt Wien | Qualifikation als Schusswaffe | Technische Beurteilung, ob bei den zu zahlreichen Banküberfällen verwendeten Schusswaffen aufgrund vorliegender mechanischer Veränderungen, diese Adaptierungen ausreichen, um die nachhaltige Abgabe von scharfen Schüssen, die Schusswaffeneigenschaft, bzw. die Eigenschaft als Kriegsmaterial zu verneinen |
| BPD Eisenstadt | beschlagnahmte Gegenstände | Befundung von diversen als Klasse P-II verkauften pyrotechnischen Gegenständen nach den Kriterien des Pyrotechnikgesetzes als Grundlage der Beschlagnahme und zwecks Einleitung des korrespondierenden Strafantrags |
| StA St. Pölten / BG St. Pölten | Waffe, Munition und Schießübung | Im Zuge einer Schießübung eines behördlichen Wachkörpers kam es zur explosionsartigen Zerstörung eines Sturmgewehres. Beurteilung, ob verfahrensrelevante Mängel an der Schusswaffe, der Munition, den Einrichtungen der Schießstätte bzw. am Ablauf der Schießübung festzustellen oder auszuschließen sind |
| BG Tulln | verkaufte Schusswaffe | Beurteilung der von den Parteien behaupteten bzw. bestrittenen Mängel bezüglich Sicherheit der Schusswaffe im Gebrauch, fehlender bzw. nicht den nationalen österreichischen Bestimmungen entsprechenden Beschusszeichen, der Plausibilität und Ausführungsqualität einer durchgeführten Reparatur, der einwandfreien Funktion und der vertraglich zugesicherten Schussleistung durch schießtechnischen Befund |
| LGSt Wien | Qualifikation einer Schusswaffe | Technische Beurteilung, ob die vorliegenden mechanischen Veränderungen an einer Kurzwaffe ausreichen, um die Schusswaffeneigenschaft zu verlieren |
| LG Feldkirch | Unfall mit Personenschaden beim Handhaben von Munition | Prüfung und qualifizierte Stellungnahme bezüglich der Faktoren auf welche das unerwartete Zünden bzw. Explodieren von 9mm Pistolenpatronen in Schüttverpackung nach Fall zurück zu führen war. Fachkundige Beurteilung der Sicherheitsdokumentation und Gefahrengutkennzeichnung der Munition bzw. deren Verpackung in Bezug auf formale Richtigkeit |
| BG Hollabrunn | Körperverletzung durch Schusswaffe bzw. Pyrotechnische Gegenstände | Beurteilung des Gefahrenpotentials eines Schreckschussrevolvers bei Abgabe von Schüssen aus verschiedenen Entfernungen auf Gesichtshaut und Auge im Vergleich zu diversen pyrotechnischen Gegenständen zur Verifizierung bzw. Falsifizierung unterschiedlicher Aussagen beschuldigter Personen anhand der in endballistischen Versuchen empirisch nachvollzogenen Schmauchspuren und Verletzungsmuster |
| Privatgutachten für Jäger und Tierbesitzer | Geschoßreste in einem Tierkadaver | Ballistische Beurteilung der in einem Tierkadaver sichergestellten Geschoßreste, bzw. des Schusskanals anhand Sektion und Röntgenuntersuchung, Feststellung des verwendeten Geschoßtyps und Kalibers, Zuordnung zu einer speziellen Waffe eines Verdächtigen |
| Privatgutachten für Schießstandbetreiber | Schießstände | Sachverständige Beurteilung von erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen, insbesondere schalltechnischer Schutzmaßnahmen und des ballistischen Schutzes bzw. Vorschläge zu behördlichen Auflagen in Betrieb, Neubau bzw. Erweiterung von Schießständen |
| Privatgutachten für Rechtsanwälte, Notare und Versicherungen | Beiziehung einer sachkundigen Person im Strafprozess zur Befragung von Sachverständigen der Gegenseite nach § 249 StPO, als Gutachter in Verlassenschaften, bei Mediation, bzw. bei Versicherungsschäden etc. | Nachstellen von Tatortabläufen zwecks Überprüfung der von der Anklage behaupteten Vorhaltungen, Prüfung von Beweisanträgen, wertmäßige Beurteilung, Erfassung und Kategorisierung von Schusswaffen aus dem Nachlass, bzw. inhaltliche Verifikation von Vorfällen mit Schusswaffen und die monetäre Beurteilung von Schadensmeldungen |
Besondere Spezialisierungen
| Es wird die gesamte Bandbreite im Fachspektrum aus Schießwesen, Ballistik, Schusswaffen, Munition, Hiebwaffen, Stichwaffen, Pyrotechnik und Explosivstoffen ohne Einschränkungen abgedeckt. |
Infrastruktur
| Geräteausstattung: |
Schalldruck- Lärmmessgerät Bruel & Kjaer der Klasse 1 für Schallpegelmessungen an Schießständen |
Ausbildung und berufliche Laufbahn
HTL Ferlach Maschinenbau - Waffentechnik |