Dipl.-Psych. Anne Krone

Dipl.-Psych. Anne Krone

Beruf:Psychotherapeutin
Anschrift:7100 Neusiedl am See, Seestraße 72/3
Bundesland:Burgenland
Mobil:0699/10425062
E-Mail:praxis(at)psychotherapie-krone(dot)at

Fachgebiete

FG-Nr.FachgebietSachliche Beschränkung/
Insbesondere für
Zertifiziert bis
12.01Psychotherapie Nur: Familie (Kindeswohl, Obsorge- und Besuchsrechtsfragestellungen, Erziehungsfähigkeit, Gefährdungsabklärung, Fremdunterbringung)
27.06.2028

Tätigkeitsprofil

Gerichtssachverständige für psychologisch-psychotherapeutische Fragestellungen im Familienrecht für die Bezirks- und Landesgerichte im Raum ZRS Wien, Korneuburg und Eisenstadt. Hierbei insbesondere zu Fragen der Obsorge, Kontaktrecht, Erziehungsfähigkeit, Beziehungsqualität, Kindesbedürfnisse, Kindeswille, Kindeswohl und Kindeswohlgefährdung, Missbrauch und Vernachlässigung.

Außerdem viele Jahre angestellt als Familienintensivbetreuerin. Dabei begleitet und unterstützt Frau Krone Familien in kindeswohlbeeinträchtigten und -gefährdenden Situationen im Auftrag der Kinder- und Jugendhilfe, teilweise nach gerichtlicher Anordnung.

Zudem systemische Psychotherapeutin in eigener Praxis in Neusiedl am See (Arbeit mit Kindern, Erwachsenen, Paaren und Familien).
Tätigkeiten als SV - Informationen zu Bestellungen:
Übersicht: Gegenstand der Gutachten (Beschränkung auf 10 Einträge)
AuftraggeberBeurteilungsgegenstandFragestellung (gekürzt)
BG GüssingHauptaufenthalt der Kinder, Umgangsregelung, Kindeswohlgefährdung, ErziehungsfähigkeitEntspricht es dem Wohl der Kinder eher, im Haushalt des Vaters oder im Haushalt der Mutter überwiegend betreut zu werden? Entsprechen die Kontakte zum anderen Elternteil wie sie jetzt bestehen dem Wohl der Kinder oder weniger oder mehr? Gefährden die Eltern ihre Kinder, wenn ja, wodurch? Sind sie erziehungsfähig?
BG EisenstadtKontaktrecht, Maßnahmen zur Sicherung des KindeswohlsDie SV möge eine Empfehlung sowohl zum Kontaktrecht unter der Schulzeit als auch zu den Ferien erstatten.
BG NeusiedlObsorgefähigkeit der Eltern, Vorliegen einer Kindeswohlgefährdung, UnterstützungsmaßnahmenLiegen Entwicklungsrückstände der Kinder vor? Ist die Obsorgefähigkeit der Eltern eingeschränkt? Welche ambulanten Unterstützungsangebote sind notwendig, um die positive kindliche Entwicklung sicherzustellen und zu fördern? Sind die Eltern in einem ausreichenden Maß fähig, die Notwendigkeit Unterstützungsangebote zu erkennen und fähig, willens und kooperationsbereit, diese auch anzunehmen und durchzuführen? Ist die Obsorgefähigkeit der Eltern in einem derart erheblichen Ausmaß eingeschränkt, dass die Fremdunterbringung des Kindes notwendig erscheint?

Besondere Spezialisierungen

Frau Krone begleitet Familien seit vielen Jahren und nutzt dabei psychologische, sozialarbeiterische und psychotherapeutische Sichtweisen. Viele der Familien befinden sich in kindeswohlgefährdenden Situationen. Dem entsprechend hat sich Frau Krone auf gutachterliche Fragestellungen im Familienrecht spezialisiert.

Infrastruktur

Geräteausstattung:

Praxissitz: Seestraße 72/3, 7100 Neusiedl am See (auch kindgerecht eingerichtet)

Infrastruktur: PC mit erforderlicher Software, Internetanschluss und Email-Adresse, Drucker, Telefon, Scanner und Kopiergerät, Diktiergerät, Videokamera, psychotherapeutische Testverfahren, Fachliteratur

Ausbildung und berufliche Laufbahn

2008Abschluss des Universitätsstudiums der Psychologie (Frankfurt am Main)
2009-2019Familienintensivbetreuerin bei der Volkshilfe Burgenland im Auftrag der Kinder- und Jugendhilfe
Seit 2012Systemische Psychotherapeutin in eigener Praxis
Seit 2016Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin
2016/2017Frühe Hilfen Burgenland
Seit 2018Gerichtssachverständige

Fachspezifische Ausbildungen
2017/2018Weiterbildungsreihe zur psychotherapeutischen Gutachterin (VÖPP Wien)
Seit 2017zahlreiche spezifische Ausbildungen bei verschiedenen Trägern (z.B. BÖP Wien)