
Dipl.-Ing. Dr. Martin Dür
| Beruf: | Manager für Arbeitssicherheit, Gesundheit und Umwelt |
|---|---|
| Anschrift: | 1130 Wien, Trazerberggasse 37/6/6 |
| Bundesland: | Wien |
| Gericht: | LG für ZRS Wien |
| Mobil: | 0699/19038922 |
| E-Mail: | martin.duer(at)gerichts-sv(dot)at martin.duer(at)chello(dot)at |
| Website: | www.martinduer.at |
Fachgebiete
| FG-Nr. | Fachgebiet | Sachliche Beschränkung/ Insbesondere für | Zertifiziert bis |
|---|---|---|---|
| 09.40 | Technisches Unfallwesen, Arbeitsschutz |
Nur: Sicherheitstechnik und Unfallschutz in der Industrie, Arbeitssicherheitliche Verantwortung von Arbeitgebern, Arbeitnehmern, Auftraggeber und Auftragsnehmer | 09.11.2028 |
Tätigkeitsprofil
| Inhaber des Technischen Büros für Arbeitssicherheit & Umweltschutz Sicherheitsfachkraft bei inländischen Klein-, Mittel- und Großbetrieben; Sicherheitsbeauftragter bei ausländischen Großunternehmen; Arbeitssicherheitsmanagement für Industrie, Gewerbe, Bau, Handel; | ||
| Tätigkeiten als SV - Informationen zu Bestellungen: | ||
| Übersicht: Gegenstand der Gutachten (Beschränkung auf 10 Einträge) | ||
| Auftraggeber | Beurteilungsgegenstand | Fragestellung (gekürzt) |
| LG Korneuburg | Unfall eines Arbeitnehmers mit einem Förderband | Inwieweit wurden durch den Arbeitgeber Arbeitnehmerschutzbestimmungen verletzt? |
| LGZ Graz | Unfall eines Lieferanten wegen herabstürzender Formrohre | Welche gesetzlichen Bestimmungen wurden vom Kunden bzw. vom Kranfahrer beim Lagern und Transportieren der Formrohre nicht eingehalten? |
| LG Wels | Unfall wegen eines mangelhaft gesicherten Mischers | Hat der Inverkehrbringer des Trommelmischers die richtige Steuerungskategorie für die technische Absicherung vorgesehen? War die Inbetriebnahme des Trommelmischers bei geöffnetem Deckel möglich? Sinn und Zweck der CE-Kennzeichnung des Trommelmischers? |
| LG Feldkirch | Tödlicher Unfall eines Bauherrn wegen eines vom Autokran herabgefallenen Eisenträgers | War der Befestigungshaken für das Heben der Eisenträger geeignet? Welches waren die Verantwortungsbereiche und Aufgabenbereiche von Kranführer, Kranverleiher, Bauherr? Ist das Bauarbeitenkoordinationsgesetz anzuwenden? |
| ASG Wien | Absturz eines Arbeitnehmers vom Dach | In welchem Umfang war die Verletzung von Schutzvorschriften kausal für den Arbeitsunfall? |
| HG Wien | Absturz eines Baustellenmitarbeiters wegen Kollision mit einer schwingenden Kranlast | Gegen welche Arbeitnehmerschutzvorschriften verstieß der Autokranführer als Auftragnehmer? Gegen welche Arbeitnehmerschutzvorschriften inkl. Bauarbeitenkoordinationsgesetz verstieß das Bauunternehmen als Arbeitgeber bzw. Auftraggeber? |
| BG Leopoldstadt | Absturz eines Baustellemitarbeiters wegen durchgebrochener Deckenschalung | Gegen welche Arbeitnehmerschutzvorschriften verstieß der Arbeitnehmer? Welche Arbeitnehmerschutzvorschriften inkl. Baukoordinationsgesetz wurden von Seiten des Arbeitgebers und des Baukoordinators nicht eingehalten? |
| LG Wiener Neustadt | Abtrennung von vier Fingern wegen ungeschützten Kettenantriebes | Inwieweit wurden beim Arbeitgeber Arbeitnehmerschutzvorschriften eingehalten oder nicht und inwieweit waren diese kausal für den Arbeitsunfall? |
| LG St. Pölten | Absturz einer Reinigungskraft von einer Leiter | Inwieweit wurden beim Absturz von einer Leiter Arbeitnehmerschutzvorsschriften verletzt? |
| BG Korneuburg | Absturz von einer Leiter in einer Produktionshalle | Inwieweit wurde der Absturz eines Produktionsmitarbeiters wegen der Verletzung von Arbeitnehmerschutzvorschriften durch den Angeklagten bzw. durch den Arbeitgeber des Angeklagten hervorgerufen? |
Besondere Spezialisierungen
| 09.40 Technisches Unfallwesen und Arbeitsschutz
Sicherheitliche Verantwortung von Arbeitgebern, Arbeitnehmern, Auftragnehmern, Auftraggebern, Kunden;
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Infrastruktur
| Geräteausstattung: |
PC und Internetanschluss sind vorhanden |
Ausbildung und berufliche Laufbahn
Technisches Büro seit 1997 |