Zuschlagsverordnung erschienen!
Die Verordnung der Bundesministerin für Justiz über die Festsetzung
eines Zuschlags zu den im Gebührenanspruchsgesetz 1975 angeführten
festen Beträgen ist nun im Bundesgesetzblatt kundgemacht worden (BGBl II
2007/134). Darin wird ein Zuschlag von 17 % vorgesehen, der auf jene
Tätigkeiten anzuwenden ist, die ab dem 1.7.2007 begonnen werden.
Die einzelnen Gebührensätze sind in der Anlage zur Verordnung
dargestellt. Die Verordnung samt Anlage können Sie hier als PDF-Datei
laden:
Zuschlagsverordnung
Anlage
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